Databac

Kinder- und Jugendfilm.

Publié le 06/12/2021

Extrait du document

Ci-dessous un extrait traitant le sujet : Kinder- und Jugendfilm.. Ce document contient 480 mots. Pour le télécharger en entier, envoyez-nous un de vos documents grâce à notre système d’échange gratuit de ressources numériques ou achetez-le pour la modique somme d’un euro symbolique. Cette aide totalement rédigée en format pdf sera utile aux lycéens ou étudiants ayant un devoir à réaliser ou une leçon à approfondir en : Echange
Kinder- und Jugendfilm.
1

EINLEITUNG

Kinder- und Jugendfilm, im engeren Sinn Sammelbezeichnung für die filmische Produktion für Kinder und für Jugendliche bis etwa 16 Jahre. In einem erweiterten Sinn
werden alle Fime, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, dieser Filmgattung zugeordnet.

2

RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN

In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder Film, sofern er Kindern und Jugendlichen nicht angeboten werden soll, auf den Markt gebracht werden. Filme, die auch vor
jugendlichem Publikum gezeigt werden sollen, müssen jedoch der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vorgelegt werden, deren Rechtsträger die
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. ist.
Die Prüfung durch die FSK erfolgt auf Antrag. Entschieden wird, für welche Altersgruppen Filme oder Bildträger freigegeben werden können. Die Prüfvoten werden von den
Obersten Landesbehörden, die für die Zulassung von Kindern und Jugendlichen zu öffentlichen Filmveranstaltungen bzw. für die Abgabe von Bildträgern an diese zuständig
sind, übernommen.
Die Obersten Landesbehörden kennzeichnen die Filme als
1.) Freigegeben ohne Altersbeschränkung
2.) Freigegeben ab 6 Jahren
3.) Freigegeben ab 12 Jahren
4.) Freigegeben ab 16 Jahren
5.) Nicht freigegeben unter 18 Jahren.
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kindern unter 6 Jahren öffentliche Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Kindern ist es
gestattet, bis 20 Uhr Filmvorführungen zu besuchen, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen über 16 Jahren bis 24 Uhr.
Für die Durchführung der Prüfung von Filmen gelten die Grundsätze der FSK, die von der aus 20 Mitgliedern bestehenden Grundsatzkommission erlassen werden. Diese ist
zu gleichen Teilen mit Vertretern der Film-/Videowirtschaft, der öffentlichen Hand, des Jugendschutzes, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der
Landesmedienanstalten besetzt. Bei ihrer Prüftätigkeit hat die FSK die im Grundgesetz geschützten Werte zu beachten. So werden insbesondere Filme, die unmenschliche
Gewaltdarstellung und Pornographie beinhalten, nicht für Jugendliche freigegeben. Die Freigaben der FSK erfolgen jedoch nicht unter dem Aspekt pädagogischer
Empfehlungen, sondern sollen lediglich gewährleisten, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird.

3

SPIELORTE UND INITIATIVEN

In Deutschland gibt es neben den gewerblichen Kinos auch eine große Zahl anderer Spielstätten, die Filmveranstaltungen für Kinder und Jugendliche organisieren. Ende
1998 waren rund 1 200 Initiativen mit mehr als 2 000 Spielstellen im Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF) zusammengeschlossen. Nichtkommerzielle
Filmvorführungen werden in Jugendhäusern, Kulturzentren, Schul- oder Jugendfilmclubs, Jugendverbänden oder Volkshochschulen veranstaltet. Vor allem in der Provinz
oder in den Vororten von Großstädten, wo häufig keine gewerblichen Spielstellen existieren, sind solche Veranstaltungen für junge Zuschauer oft die einzige Möglichkeit,
Filme zu sehen.
Solche Filminitiativen haben die Chance, mit ihrem Programm gezielt auf ihr jugendliches Publikum einzugehen. Ihr Filmangebot besteht nicht nur aus Kinohits für die breite
Masse, sondern kann auch spezielle Interessen berücksichtigen. In der nichtgewerblichen Kinoarbeit haben Kinder und Jugendliche Gelegenheit, Filme gemeinsam zu
erleben und zu diskutieren. Häufig helfen spielerische Nachbereitungen unter der Anleitung von pädagogischen Fachkräften, das Gesehene zu verarbeiten.

Verfasst von:
Andreas Beil
Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

↓↓↓ APERÇU DU DOCUMENT ↓↓↓

Liens utiles