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Heiliges Römisches Reich - Geschichte.

Publié le 06/12/2021

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Heiliges Römisches Reich - Geschichte.
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EINLEITUNG

Heiliges Römisches Reich, politisches Gefüge in Westeuropa, das vom Hochmittelalter bis zum Jahr 1806 bestand, basierend auf der universalistischen Tradition des
Römischen Reiches. Im 11. Jahrhundert wurde es als Römisches Reich (Imperium Romanorum) bezeichnet, im 12. Jahrhundert als Heiliges Reich (Sacrum Imperium); im
13. Jahrhundert verschmolzen beide Bezeichnungen zum Begriff Heiliges Römisches Reich (Sacrum Romanorum Imperium). Der Zusatz ,,deutscher Nation" war vom 15. bis
Mitte des 16. Jahrhunderts gebräuchlich. Auch wenn sich die Grenzen des Reiches im Lauf seiner Geschichte stark veränderten, war der Kern geographisch immer identisch
mit Teilen der späteren deutschen Staaten. Ab dem 10. Jahrhundert wurde der Herrscher des Reiches normalerweise zunächst zum König gewählt und strebte dann, nicht
immer mit Erfolg, die Krönung zum Kaiser durch den Papst in Rom an; ab dem 16. Jahrhundert nahm er mit seiner Wahl den Kaisertitel an.

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VORGESCHICHTE

Das Heilige Römische Reich war ein Versuch, das Weströmische Reich zu erneuern, das im 5. Jahrhundert auseinandergebrochen und durch unabhängige germanische
Staatsgebilde ersetzt worden war. Romulus Augustulus, der letzte weströmische Kaiser, war 476 abgesetzt worden. Während des frühen Mittelalters hielten die Päpste in
Rom die traditionelle Idee von einem weltlichen Reich als Schutzmacht des geistlichen Reiches der Kirche lebendig (siehe auch Reichsidee). Das Oströmische oder
Byzantinische Reich behielt nominell die Hoheit über die Gebiete, die früher zum Weströmischen Reich gehörten. Viele der germanischen Stämme in den ehemals
weströmischen Gebieten erkannten den byzantinischen Kaiser auch formell als Oberherrn an; ebenso anerkannten die römischen Päpste nach der Absetzung des Romulus
Augustulus eine Zeit lang die Oberhoheit des Oströmischen Reiches, zum Teil auch deshalb, weil sie auf die Byzantiner zum Schutz gegen die Langobarden angewiesen
waren.
Mit dem Entstehen von unabhängigen christlichen germanischen Königreichen im 6. und 7. Jahrhundert verloren die byzantinischen Kaiser ihre Oberhoheit im Westen
praktisch völlig. Die weltliche Macht des römischen, westlichen Papsttums nahm gleichzeitig zu, besonders während des Pontifikats von Papst Gregor I. (590-604). Das
Papsttum zeigte sich nun zunehmend ablehnend gegenüber einer Einflussnahme der weltlichen und der geistlichen Obrigkeit in Konstantinopel in die Angelegenheiten und
Gepflogenheiten der westlichen Kirche. Die daraus folgende Fehde zwischen der Kirche im Osten und der im Westen nahm während der Herrschaft des byzantinischen
Kaisers Leon III. (717-741) kritische Ausmaße an, als dieser die Verwendung von Bildern bei christlichen Zeremonien untersagte (siehe Bilderstreit). Der päpstliche
Widerstand gegen Leons Dekrete kulminierte 730/732 im Bruch mit Konstantinopel.
Nach dem Bruch mit dem Byzantinischen Reich strebte das Papsttum eine Erneuerung des Weströmischen Reiches an und zog dabei zeitweise die Möglichkeit in Betracht,
selbst dieses Reich wiederherzustellen und in dem wiedererrichteten Reich die Führung selbst zu übernehmen. Da die Kirche jedoch weder über Truppen noch eine
Verwaltung verfügte, zudem durch die Langobarden in Italien bedroht war, gab sie die Idee eines zugleich geistlichen und weltlichen Reiches unter päpstlicher Führung
wieder auf. Sie schien vielmehr entschlossen, die Führung des Reiches an die damals in Westeuropa dominierende Macht, das Königreich der Franken, zu übertragen. Karl
der Große, der 768 den fränkischen Thron bestiegen hatte, hatte sowohl seine Treue zur Kirche wie auch seine machtpolitische Eignung für das hohe Amt bereits
hinreichend unter Beweis gestellt.

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DAS FRÄNKISCHE REICH

Am 25. Dezember 800 krönte Papst Leo III. Karl den Großen zum Kaiser. Mit diesem Akt wurde sowohl ein Präzedenzfall als auch eine Herrschaftsform geschaffen - beide
sollten eine entscheidende Rolle in Mitteleuropa spielen. Als Präzedenzfall begründete die Kaiserkrönung Karls des Großen den Anspruch der Päpste auf die Krönung, d. h.
im Prinzip auch auf die Wahl, und im Extremfall auf die Absetzung der Kaiser und galt, zumindest theoretisch, fast 700 Jahre lang. In seiner ersten Stufe hielt das erneuerte
Weströmische Reich als politische Einheit nach dem Tod Karls des Großen im Jahr 814 weniger als ein Vierteljahrhundert. Die Herrschaft seines Sohnes und Nachfolgers
Ludwig I., des Frommen war bereits von den Zwistigkeiten zwischen dessen Söhnen und Erben gekennzeichnet; nach Ludwigs Tod 840 wurde das Reich unter seinen drei
verbliebenen Söhnen aufgeteilt (siehe Vertrag von Verdun).
Trotz der Aufteilung des Frankenreiches und den damit verbundenen Konflikten im erneuerten Weströmischen Reich sorgten die Päpste fast das ganze 9. Jahrhundert über
für den Erhalt des Kaisertums und den Verbleib der Kaiserwürde bei der Karolinger-Dynastie. Die Kaiser hatten jedoch über die Grenzen ihrer Herrschaftsgebiete hinaus
kaum Einfluss. Nach dem Tod Kaiser Berengars I. im Jahr 924, der von Papst Johannes X. zum Kaiser gekrönt worden war, blieb der Kaiserthron fast vier Jahrzehnte lang
verwaist. In dieser Zeit stieg das Ostfränkische Reich, jenes Gebiet, das zum Kern des Heiligen Römischen Reiches wurde, unter der Führung von König Heinrich I. und
seinem Sohn Otto I. zur stärksten Macht in Europa auf. Otto I. war nicht nur ein fähiger und ehrgeiziger Herrscher, sondern vertrat auch machtvoll die Belange von Kirche
und Papsttum, so etwa durch die Missionierung im Gebiet östlich der Elbe und durch seinen Sieg über Berengar II. in Italien, gegen den ihn der bedrängte Papst
Johannes XII. zu Hilfe gerufen hatte. 962 krönte Papst Johannes XII. Otto zum Kaiser.

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KAISER UND REICH

Das Heilige Römische Reich, zunächst ein relativ lockerer Verbund aus den deutschen Stammesherzogtümern mit Oberitalien und zeitweise Burgund, in seiner Endphase ein
Konglomerat weitgehend unabhängiger Territorialstaaten, existierte fast achteinhalb Jahrhunderte lang. Während der ersten drei Jahrhunderte seines Bestehens, bis zum
Zusammenbruch der Reichsherrschaft in Reichsitalien im Zuge des Interregnums in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, spielte das römisch-deutsche Kaisertum eine
entscheidende Rolle in der europäischen Macht- und Kirchenpolitik. Ein Charakteristikum dieser Zeit waren die tief greifenden Auseinandersetzungen zwischen Päpsten
(allen voran Gregor VII.) und Kaisern (vor allem Heinrich IV.) um die Vorherrschaft in der Kirche und schließlich um das Verhältnis zwischen weltlicher und geistlicher
Gewalt überhaupt (siehe Investiturstreit). Im Wormser Konkordat, 1122 zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Kalixt II. geschlossen, verzichtete der Kaiser schließlich auf
die Investitur von Bischöfen und Äbten in ihr geistliches Amt und damit auf einen Teil seines Einflusses auf die Kirche. Das Wormser Konkordat hatte eine Quelle der
Spannung zwischen Papsttum und Kaisertum beseitigt, aber der Kampf um die politische Vormachtstellung dauerte das ganze 12. Jahrhundert hindurch an. 1157
verwendete Friedrich I. Barbarossa zum ersten Mal die Bezeichnung Sacrum Imperium (,,Heiliges Reich"), um den sakralen Charakter des Kaisertums zu betonen. In seinem
Bestreben, sein Königtum in Deutschland zu stärken und sein Kaisertum in Reichsitalien durchzusetzen, versuchte Friedrich, sowohl den Adel in Deutschland als auch die
Stadtstaaten in Norditalien unter seine Kontrolle zu bringen. Seine Interventionen in Italien stießen auf den Widerstand des Lombardischen Bundes und führten zu einer
schweren Belastung der Beziehungen Friedrichs zum Papsttum. Papst Hadrian IV. bestand darauf, dass das Kaiserreich ein päpstliches Lehen sei, während der Kaiser mit
Rückendeckung der deutschen Bischöfe die Meinung vertrat, dass das Kaisertum allein von Gott komme. In den folgenden zwei Jahrzehnten kam es in Italien immer wieder
zu Kämpfen, und 1176 wurde Friedrich bei Legnano vom Lombardischen Bund besiegt. Mit ihrem Sieg schufen die norditalienischen Städte die Grundlage für ihre
Unabhängigkeit von der kaiserlichen Herrschaft. Kaiser Friedrich II. scheiterte im 13. Jahrhundert bei dem erneuten Versuch, die italienischen Städte und das Papsttum
seiner Herrschaft zu unterwerfen und wieder dem Kaisertum zu unterstellen.
Das Heilige Römische Reich spielte nach dem Interregnum (1254-1273) in der Macht- und Kirchenpolitik in Europa vorerst keine wichtige Rolle mehr. Nach dem Tod
Friedrichs II. 1250 rivalisierten Friedrichs Sohn Konrad IV. und Wilhelm von Holland um den römisch-deutschen Königs- bzw. Kaiserthron; nach deren Tod wurden 1257
Richard von Cornwall und Alfons von Kastilien zu (Gegen-)Königen gewählt; beide waren jedoch nicht in der Lage, ihre Herrschaft im Reich tatsächlich auch durchzusetzen,
dafür gelang es dem Papsttum in dieser Zeit der Wirren, seinen Einfluss auf das römisch-deutsche Königtum wieder auszubauen.
1273 wurde mit Rudolf I. der erste Habsburger auf den römisch-deutschen Thron gewählt. Ludwig IV., der Bayer, seit 1314 König, bestritt dem Papsttum jegliches Recht auf

Einflussnahme auf die Königswahl; er ließ sich als erster römisch-deutscher König nicht vom Papst, sondern von Vertretern der Stadt Rom zum Kaiser krönen. 1356 erließ
Karl IV. die Goldene Bulle, in der Form und Ablauf der Königswahl festgelegt und die Bedeutung der Kurfürsten, der Wähler des Königs, herausgestellt wurde.
Karl V., seit 1519 König und 1530 als letzter römisch-deutscher Kaiser vom Papst gekrönt, suchte unter Rückgriff auf die Kaiseridee Karls des Großen das Heilige Römische
Reich als christliches, vom Kaiser gelenktes Universalreich wiederzubeleben. Die Umsetzung der Idee scheiterte jedoch sowohl an den Reichsfürsten in Deutschland, die
nicht bereit waren, ihre seit dem Interregnum erworbenen Privilegien aufzugeben und sich einer kaiserlichen Zentralgewalt zu unterstellen, als auch am Papsttum, das Karls
Kaiseridee aus machtpolitischen Gründen ablehnte. Die mittelalterliche Vorstellung von der Einheit von Kirche und Reich schließlich erwies sich mit dem Fortschreiten der
Reformation vollends als überlebt.
Die Einheit des Reiches wurde 1555 weiter geschwächt, als der Augsburger Religionsfriede den weltlichen Reichsständen in Deutschland die Wahl zwischen der lutherischen
und der katholischen Konfession ließ. Mit dem Westfälischen Frieden, der 1648 den Dreißigjährigen Krieg beendete, wurde die fortgeschrittene territoriale Zersplitterung des
Reiches festgeschrieben, die Reichsstände wurden faktisch souverän und der Kaiser zu kaum mehr als einer Symbolfigur degradiert. Der absolutistische Zentralstaat
Frankreich stieg nun zur führenden Macht in Europa auf.
In seiner letzten Phase diente die Kaiserwürde im Heiligen Römischen Reich in hohem Maße der Befriedigung der Ambitionen der Inhaber der Kaiserwürde, der Habsburger,
garantierte aber doch auch noch einen gewissen Zusammenhalt unter den einzelnen Staaten des Reiches. Die späteren habsburgischen Kaiser, als Herrscher über Österreich
vor allem um ihre Erblande und weniger um das Reich besorgt, waren nur noch Repräsentationsfiguren.
Mit der Gründung des Rheinbundes 1806 und dem Austritt einiger deutscher Staaten aus dem Reichsverband löste sich das Heilige Römische Reich endgültig auf;
folgerichtig legte Franz II., der letzte Kaiser des alten Reiches, am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder.
In der jüngsten Geschichte berief sich Adolf Hitler mit dem Begriff Drittes Reich (1933-1945) auf eine Kontinuität der Reiche seit dem Ersten Reich (962-1806) und dem
Zweiten Reich (Deutsches Kaiserreich, 1871-1918).
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