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Feudalismus - Geschichte.

Publié le 06/12/2021

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Feudalismus - Geschichte.
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EINLEITUNG

Feudalismus, Bezeichnung für die hoch- und spätmittelalterliche Gesellschaftsordnung, die auf dem Lehnswesen gründete und sich dadurch auszeichnete, dass der Monarch
eine freie, adelige Oberschicht durch das Lehnsrecht mit Grundherrschaften und verschiedenen Hoheitsrechten ausstattete. Die lehnsrechtlich bestimmte Gesellschaft war
streng hierarchisch gegliedert und wurde durch gegenseitige Treuebeziehungen zusammengehalten. Der Begriff ,,Feudalismus" entstand im 17. Jahrhundert in Frankreich
(französisch féodalité) und kommt vom mittellateinischen Wort feudum, der Bezeichnung für das vasallische Lehen.

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DAS LEHNSWESEN

Das Lehnswesen ging als Synthese aus der römischen clientela und dem germanischen Gefolgschaftswesen hervor. Es entwickelte sich mit der Änderung der
Wehrverfassung im 7./8. Jahrhundert im Frankenreich: Das Aufgebot aller Freien im Volksheer wurde abgelöst durch ein ständig verfügbares, besser ausgerüstetes
Reiterheer aus Berufskriegern. Die Reiter bzw. Ritter wurden vom König oder einem anderen mächtigen Grundbesitzer, dem Lehnsherrn, materiell ausgestattet, um sich
Ausbildung, Ausrüstung und ritterlichen Lebensstil leisten zu können. In der Regel erhielten sie Land, oft auch Ämter oder Rechte, die Erträge abwarfen, zur dauernden
Nutzung. Als Gegenleistung für diese Ausstattung, die Lehen, waren die Lehnsnehmer, die Vasallen (vom keltischen Wort für ,,Diener"), ihren Herrn gegenüber zu Treue,
Gehorsam und Dienstleistung verpflichtet. Die Treuepflicht war gegenseitig und galt auch für den Herrn gegenüber den Vasallen. Die Dienstpflicht bestand vor allem aus
dem Ritterdienst und der Heerfahrt, wobei letzteres insbesondere die Romfahrt, d. h. den Zug zur Kaiserkrönung nach Rom, beinhaltete.
An der Spitze der lehnsrechtlich organisierten Gesellschaft stand der König. Er vergab Grund bzw. Grundherrschaften und Ämter als Lehen an die Kronvasallen, die im
Gegenzug die ihnen anvertrauten Ämter auszufüllen und Kriegsdienst zu leisten, d. h. Ritter zu stellen hatten. Die Kronvasallen, in der Regel Herzöge, Grafen, Bischöfe und
Reichsäbte, rekrutierten sich aus dem Hochadel. Diese wiederum gaben Land und Ämter an Aftervasallen zu Lehen weiter, die dafür ebenfalls ihren Herren Amts- und
Kriegsdienst zu leisten hatten. Die Aftervasallen gehörten dem niederen Adel an, waren Ritter, Dienstmannen und Äbte und gaben ihrerseits Land zur Bearbeitung an
unfreie, hörige Bauern weiter, die dafür Naturalabgaben und Arbeitsdienste leisten mussten. Zu den Unfreien bestanden keine lehnsrechtlichen Beziehungen. Die
Lehnsgesellschaft war pyramidenförmig aufgebaut: Die breite Basis bildete die Masse der unfreien Bauern, darüber kam die schmalere Schicht der Aftervasallen, gefolgt von
der noch kleineren Gruppe der Kronvasallen. An der Spitze der Pyramide stand der Herrscher.
Im Laufe des Hochmittelalters bildete sich in Deutschland eine differenziertere Struktur in der Lehnshierarchie heraus, die Heerschildordnung, die die Lehnsfähigen, d. h.
diejenigen, die Lehen vergeben oder annehmen konnten, sieben Stufen zuordnete: An der Spitze stand wieder der König bzw. Kaiser, auf der zweiten Stufe folgten die
geistlichen Fürsten, auf der dritten die weltlichen Fürsten, auf der vierten Grafen und Freiherren; die fünfte Stufe bildeten die Ministerialen (Dienstmannen), die sechste
deren Mannen, die siebte und unterste die übrigen ritterbürtigen Mannen, die als Einzige des Heerschildes nicht die aktive Lehnsfähigkeit besaßen, d. h. selbst keine Lehen
vergeben, sondern nur annehmen konnten. Die ,,Schildbürtigen", also alle Angehörigen des Heerschildes, konstituierten den mittelalterlichen Adel und bildeten gegenüber
der Masse der Unfreien eine relativ dünne, elitäre Herrenschicht.

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DAS LEHNSRECHT

Lehnsfähig waren zunächst nur Ritterbürtige, d. h. Freie, die waffenfähig und im Vollbesitz ihrer Ehre sein mussten; im Spätmittelalter konnten auch unfreie Ministerialen in
den Ritterstand aufsteigen. Begründet wurde das Lehnsverhältnis durch einen symbolischen Akt, der Vertragscharakter hatte: Der Vasall leistete, indem er seine gefalteten
Hände in die des Lehnsherrn legte, Mannschaft bzw. Gefolgschaft (hominium, homagium) und den Treueid (fidelitas). Der Lehnsherr investierte durch die Übergabe von
Herrschaftssymbolen wie Schwert, Ring, Zepter oder Handschuh seinen Vasallen mit dem Lehen (investitura). Mit dem Lehnsverhältnis ging der Herr zugleich auch die
Verpflichtung zu Schutz und Unterhalt gegenüber dem Vasallen ein.
Der Lehnsdienst bestand in erster Linie in Heerfahrt, also Kriegsdienst, und in Hoffahrt, also der Anwesenheit des Vasallen beim Herrn, um ihm Rat und Hilfe zu leisten. Aus
der Hoffahrt entwickelten sich ab dem Spätmittelalter zum Teil die Land- und Reichstage sowie die lehnsrechtlich geprägte Stellung der Reichsfürsten. Das Lehnsgut - Land
oder Amt - wurde dem Vasallen zunächst lediglich zur Nutzung überlassen. Später bildete sich für die Seite des Vasallen der Status eines Untereigentümers des Lehens
heraus, wobei der Herr der Obereigentümer blieb, und schließlich entwickelte sich mit der Vererbbarkeit der Lehen ein Anspruch der Erben des Vasallen auf
Wiederbelehnung. Eigentümer blieb jedoch weiterhin der Herr.

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DER FEUDALSTAAT

Die mittelalterlichen europäischen Staaten waren in ihrer Herrschaftsstruktur in unterschiedlichem Maße durch das Lehnswesen geprägt. Nicht nur Grund und Boden mit
allen zugehörigen Rechten, sondern auch Ämter, wie Grafschaften und Vogteien, und königliche Hoheitsrechte (Regalien), wie Zollrecht und Gerichtsbarkeit, wurden vom
König als Lehen vergeben. Die zentrale Herrschaftsgewalt verblieb zwar theoretisch weiterhin beim König, wurde aber durch die Delegation an eine Vielzahl von Personen,
die die Ämter und Hoheitsrechte in Eigenverantwortung ausübten, de facto zersplittert und geschwächt.
Als problematisch erwies sich zudem, dass die Kronvasallen Ämter und Rechte vielfach an Aftervasallen weitergaben. Ein unmittelbares Herrschaftsverhältnis bestand somit
nur zwischen dem König und den Kronvasallen. Dies galt zumindest für die deutschen Länder, wo die Aftervasallen dem König nicht zur Treue verpflichtet waren. Außerdem
konnten die Kronvasallen durch Weiterbelehnung und die damit verbundenen Treueverpflichtungen eigene Herrschaften aufbauen, die zur Königsgewalt in Konkurrenz treten
konnten. In den deutschen Ländern kam erschwerend hinzu, dass der König nur über einen Teil des Grundes mit den zugehörigen Herrschaftsrechten verfügte; der andere
Teil war Eigengut des Adels, das nicht in den Lehnsverband eingegliedert war und daher zur Grundlage für die Errichtung vom König unabhängiger Adelsherrschaften werden
konnte.
Um ein Gegengewicht zu dem sich verselbständigenden Adel zu schaffen, stützte sich der König im hochmittelalterlichen Deutschen Reich zunächst auf die Reichskirche, der
er in großem Umfang Grund und Privilegien zukommen ließ (ottonisch-salisches Reichskirchensystem). Nach dem Investiturstreit suchte das Königtum, die Reichskirche
enger in den Reichslehnsverband einzubinden, u. a. indem es Bischöfe und Reichsäbte mit der weltlichen Herrschaftsgewalt belehnte. Die staufischen Könige schließlich
bemühten sich, sowohl das adelige Eigengut in vom König abhängige Lehen umzuwandeln als auch die Reichsverwaltung auf der Basis einer lehnsrechtlich vom König
abhängigen Reichsministerialität zu zentralisieren. Der staufische Versuch scheiterte jedoch. Die spezifische Ausprägung des Lehnswesens in Deutschland führte zum Zerfall
der Herrschermacht und zur Territorialisierung des Reiches.
In Frankreich dagegen und in den normannisch dominierten Staaten England und Sizilien sowie in den französisch-normannischen Kreuzfahrerstaaten nahm das
Lehnswesen eine andere Entwicklung: Hier waren auch die Aftervasallen dem König zu Treue und Gefolgschaft verpflichtet, zudem unterstand der Großteil des Bodens mit
all seinen Rechten der Verfügung des Herrschers, so dass sich - im hochmittelalterlichen England und in den Kreuzfahrerstaaten mehr noch als in Frankreich - weitgehend
feudalisierte, zentralisierte, straff durchorganisierte einheitliche Staatswesen herausbilden konnten.

Verfasst von:
Mechthild Weißer
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