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Adel - Geschichte.

Publié le 06/12/2021

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Adel - Geschichte.
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EINLEITUNG

Adel (von althochdeutsch adal: ,,Geschlecht", ,,Abstammung"), durch Geburt, Besitz oder Leistung sozial, rechtlich und politisch privilegierte Klasse. Der Adel ist ein in allen
Kulturen und Epochen zu beobachtendes Phänomen.
In Europa ist eine Adelsschicht bereits im antiken Griechenland nachweisbar: Hier hatte der Adel zunächst als Kriegerkaste im Gemeinwesen die beherrschende Stellung
inne, die er dann auch in der späteren demokratisierten Stadtkultur (mit Einschränkungen) beibehalten konnte. Im Römischen Reich trug der Geburts- und später der
Amtsadel entscheidend zur Entstehung des Staatswesens, zur Expansion und schließlich zum Zusammenhalt des Römischen Reiches bei.

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DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH UND SCHWEIZ

Der germanische Adel setzte sich ursprünglich aus freien Erbbauern, die über bebaubares Land und die darauf arbeitenden Menschen verfügten, und durch Leistung an die
Spitze der Gefolgschaft aufgerückten freien Kriegern zusammen, die sich schließlich zu einer durch Besitz und Macht ausgezeichneten Herrenschicht konstituierten. Nach
dem Untergang des Weströmischen Reiches vermischten sich im späteren Frankenreich die germanischen Adelstraditionen mit den gallo-römischen, und zusammen mit den
neu im Königsdienst aufgestiegenen bildeten die alten germanischen und gallo-römischen Adelsschichten den merowingischen Reichsadel, der schließlich die Führung in
Kirche, Staat und Heer übernahm. Der merowingische Reichsadel ging über in den karolingischen Reichsadel, aus dem wiederum in Frankreich und Deutschland der
Hochadel hervorging.
Im mittelalterlichen Deutschland war aufgrund germanischer Traditionen eine Königsherrschaft ohne die Mitwirkung des Adels undenkbar; allerdings hing die Macht des
Adels immer entscheidend von der Stärke des Königtums ab, d. h. je schwächer das Königtum war, desto mehr konnte der Adel sein Gewicht zur Geltung bringen. Während
die ottonischen und die salischen Könige bzw. Kaiser die Macht des Reichsadels noch in Schranken halten konnten, gelang es den weltlichen und geistlichen Fürsten im Zuge
des Investiturstreites und besonders nach dem Ende der Stauferherrschaft, sich als eigenständige Landesherren zu etablieren. Während das frühe Mittelalter beim Adel noch
keine Rangunterschiede gekannt hatte, setzte sich im Hochmittelalter die Differenzierung des Adels in verschiedene Abstufungen durch, die durch das Lehnsrecht sowie
durch die Ämter und hoheitlichen Funktionen ihrer adeligen Inhaber bestimmt wurden. Zum Hochadel gehörten die weltlichen und geistlichen Fürsten (Herzöge, Markgrafen,
Erzbischöfe, Bischöfe, einige Äbte und Prälaten), Grafen und freie Herren; den niederen Adel, die Ritterschaft, bildeten vor allem die aus der Unfreiheit aufgestiegenen
königlichen und landesherrlichen Beamten, die Ministerialen sowie, ab dem Spätmittelalter, auch die per Adelsbrief in den Adelsstand aufgestiegenen städtischen Patrizier.
Im Spätmittelalter hatten die hochadeligen Reichsfürsten ihre Stellung als regierende Landesherren gefestigt. Der niedere Adel dagegen begann zum großen Teil, bedingt
durch das Aufkommen des Söldnerwesens und die Konkurrenz des städtischen Patriziats, in die Bedeutungslosigkeit abzusinken; nur ein kleiner Teil wurde von Karl V. als
Reichsritterschaft verfassungsmäßig abgesichert. Der Westfälische Frieden von 1648 schloss die Territorienbildung des Hochadels ab und damit auch die Zersplitterung des
Reiches, und er besiegelte die relative Machtlosigkeit des Kaisers bzw. Königs gegenüber den Reichsfürsten.
Mit dem Ende des alten Reiches 1806 wurden die geistlichen Fürstentümer in Deutschland säkularisiert und die Gebiete der Reichsritter und der kleineren Reichsfürsten und
-grafen mediatisiert, d. h. größeren Fürstentümern eingegliedert. Die mediatisierten Fürsten behielten zunächst ihre Rechtsstellung als Mitglieder des Hochadels und ihre
Privilegien; 1848 verloren sie allerdings einen großen Teil ihrer Standesvorrechte. Mit dem Deutschen Bund kam 1815 der Briefadel auf, d. h. der per Adelsbrief von einem
Fürsten verliehene, nicht ererbte Adel, und im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden alle zunächst noch bestehenden Unterschiede zwischen dem mediatisierten Adel
und dem Briefadel. In Deutschland behielt der Adel bis 1918 seine gesellschaftlich und politisch führende Stellung, trotz der Verluste seiner Privilegien und der
fortschreitenden Nivellierung der ständisch gegliederten Gesellschaft. 1918 wurden sämtliche noch verbliebenen Privilegien des Adels aufgehoben und durch die Weimarer
Verfassung von 1919 der Adelsstand an sich abgeschafft; der Adelstitel durfte als Teil des bürgerlichen Namens weitergeführt werden. In Österreich wurde ebenfalls 1919
der Adelsstand inklusive Privilegien und Titeln aufgehoben; das Führen eines Adelsprädikats ist seitdem gesetzlich untersagt.
In der Schweiz trafen die Adelsfamilien, die wie im Heiligen Römischen Reich Landesherrschaften zu errichten suchten, auf den Widerstand der bäuerlichen Bevölkerung und
der Städte, und 1291 schlossen sich die drei ,,Urkantone" zur gemeinsamen Abwehr jeder Art von Adelsherrschaft zum ,,Ewigen Bund" zusammen. Ende des
14. Jahrhunderts hatten die Eidgenossen nach Kriegen gegen ihre Landesherren, u. a. die Habsburger, im Osten des Landes die adelige Herrschaft weitgehend beseitigt, bis
1436 auch im Westen. Mit dem Ausscheiden der Schweiz aus dem Reichsverband 1499 (formell anerkannt im Westfälischen Frieden, 1648) büßte der ehemalige Reichsadel
in der Schweiz endgültig seine Standesvorrechte ein. Adelsprädikate dürfen auch in der Schweiz lediglich als Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens geführt werden.

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FRANKREICH

In Frankreich nahm der Adel seit dem Hochmittelalter eine andere Entwicklung als in Deutschland. Hier war der Adel durch ein anders strukturiertes Lehenssystem stärker
auf das Königtum ausgerichtet, und das Königtum verstand es, seine Autorität gegenüber dem Hochadel, der auch in Frankreich über umfangreichen Landbesitz als
Grundlage seiner Macht verfügte, zu wahren. Nach dem Hundertjährigen Krieg gelang es der Krone, gegen den Widerstand des Adels einen streng zentralisierten Staat
aufzubauen; mit der Niederschlagung der Fronde durch Ludwig XVI. war der Widerstand des alten Adels gegen das absolutistische Königtum Mitte des 17. Jahrhunderts
endgültig gebrochen. Der Adel war nun weitgehend aus der Politik verdrängt; Teile des Hochadels richteten sich bei Hofe als in der Regel politisch einflussloser Hofadel ein,
der niedere Adel wurde durch Aufgaben in Armee und Verwaltung vom politischen Tagesgeschehen ferngehalten. Zu Beginn der Französischen Revolution 1789 verzichtete
der französische Adel auf Titel und Privilegien; trotzdem wurden viele Adelige während der Revolution umgebracht. Ab 1804 schuf Napoleon unter Rückgriff auf den alten
Adel einen neuen; 1848 verlor der französische Adel wiederum alle Privilegien, blieb aber trotzdem bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die gesellschaftlich bestimmende
Kraft in Frankreich.

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ENGLAND

In England wurde der angelsächsische Hochadel nach der Einnahme des Landes durch Wilhelm den Eroberer durch eine normannische Adelsschicht ersetzt. Dieser
normannische Adel war zunächst dem König straff untergeordnet und stand in enger Abhängigkeit zu ihm; aber seit dem 12. Jahrhundert konnten sich die Barone
zunehmend politischen Einfluss erkämpfen und mit der Magna Charta 1215 die gesetzmäßige Fixierung ihres Mitspracherechtes erwirken. Ab dem 13. Jahrhundert entstand
neben dem normannischen Hochadel ein niederer Adel angelsächsischer Herkunft, die Gentry, die dem Königtum zeitweise als Gegengewicht zum Hochadel, der das
Parlament dominierte, diente. Bedingt durch den Hundertjährigen Krieg und die Rosenkriege waren bis zum Ende des 15. Jahrhunderts die meisten der alten normannischen
Hochadelsgeschlechter verschwunden, und die Gentry konnte ihren Aufstieg nehmen; der seit dem 16. Jahrhundert durch königliche Förderung neu entstandene Hochadel
aber blieb von der Herrschaft weitgehend ausgeschlossen. 1832 wurde der Hochadel, die Peers, parlamentarisch auf das Oberhaus beschränkt, und 1909/1911 verlor er mit
der Abschaffung des Vetorechtes des Oberhauses auch seine Funktion als letzte gesetzgeberische Instanz. Anders als etwa in Deutschland und Frankreich waren die Grenzen
des Adels in England nach oben und nach unten relativ durchlässig, und ebenso wie auf dem Kontinent behielt der englische Adel trotz aller Einschränkungen bis ins
20. Jahrhundert seine Führungsrolle in Gesellschaft und Politik.

5

ITALIEN

Der italienische Adel rekrutierte sich im frühen Mittelalter noch vor allem aus den Resten des römischen Adels und zunächst den Adelsschichten der langobardischen,
fränkischen und normannischen Eroberer; bis zum Ende des Mittelalters kamen in den jeweils von ihnen beherrschten Regionen französische, deutsche und spanische

Herrenschichten hinzu. Der Adel in dem territorial zersplitterten Italien entwickelte sich entsprechend den jeweiligen Herrschaftstraditionen unterschiedlich: In den nordund mittelitalienischen Städten, in denen bis zum Beginn des Spätmittelalters der Adel oligarchisch regierte, entstanden nach dem Zerfall der kaiserlichen Herrschaftsgewalt
fürstliche, von einzelnen Hochadelsfamilien dominierte Herrschaften. Im Kirchenstaat setzten sich alte römische Familien sowie Nepoten als politisch einflussreicher
Hochadel durch; in Süditalien dagegen war der Hochadel zwar wirtschaftlich mächtig, politisch aber verhältnismäßig bedeutungslos. In der Neuzeit standen die Kämpfe der
europäischen Mächte um die Vorherrschaft in Italien vom 16. bis zum 19. Jahrhundert sowie die Fremdherrschaft z. B. der Bourbonen und der Habsburger in Italien der
Entwicklung eines politisch wirksamen Adels entgegen. Seit der französischen Herrschaft in Italien Anfang des 19. Jahrhunderts verlor der Adel sukzessive auch die Reste
seiner politischen Macht; 1948 wurde per Verfassung der Adel abgeschafft, der Adelstitel darf als Teil des Namens weiterhin geführt werden.

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POLEN

Der polnische Adel geht ähnlich wie der deutsche auf die Gefolgsleute der Herrscher und die freien Grundbesitzer zurück. Im Laufe der Zeit erkämpfte er sich in den
Auseinandersetzungen mit den polnischen Herrschern mehr und mehr politische Rechte; er entwickelte sich zu einer abgeschlossenen Schicht, die schließlich alle
maßgeblichen Ämter besetzte, Politik und Gesetzgebung bestimmte und ab dem späten 16. Jahrhundert auch den König wählte. Nach der Auflösung des polnischen Staates
im 18. Jahrhundert (siehe Polnische Teilungen) engagierte sich der polnische Adel in der nationalen Freiheitsbewegung, und bis weit ins 19. Jahrhundert blieb er die einzige
maßgebliche politische Kraft in Polen.

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RUSSLAND

Auch in Russland ging der Adel aus den fürstlichen Gefolgschaften hervor. Nach der Vereinigung der einzelnen russischen Fürstentümer unter Moskauer Herrschaft im
Spätmittelalter entstand eine einheitliche, durch Herkunft und Dienst ausgezeichnete adelige Oberschicht, die sich streng gegen den niederen Amtsadel abgrenzte. Der
Dienst für den Zaren wurde zum maßgeblichen Kriterium für die Zugehörigkeit zum bzw. die Rangordnung innerhalb des Adels. Peter der Große schuf mit Hilfe einer
Rangtabelle ein Potential adeliger Staatsdiener, und seit der Zeit Peters des Großen stellte und kontrollierte der Adel die Staatsverwaltung. 1785 bestätigte Katharina die
Große dem Adel durch das Adelsprivileg seine herausragende Stellung in der Gesellschaft und lieferte die leibeigenen Bauern vollends der adeligen Verfügungsgewalt aus.
Nach der Oktoberrevolution 1917 wurden sämtliche Standesunterschiede und somit auch die adeligen Privilegien und Titel abgeschafft.
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