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Schwarzarbeit.

Publié le 06/12/2021

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Schwarzarbeit.
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EINLEITUNG

Schwarzarbeit, selbständig oder unselbständig erbrachte Arbeitsleistungen unter Umgehung der gesetzlichen Anmelde- und Aufzeichnungspflichten sowie ohne Zahlung von
Einkommensteuer und Sozialabgaben.
Die Schwarzarbeit ist eine illegale Form der Schattenwirtschaft. Sie kommt vor als gewerbsmäßige oder organisierte Schwarzarbeit (z. B. bei handwerklichen Tätigkeiten
und im Bauwesen) und im Bereich privater Haushalte (z. B. als Putzhilfe oder Pflegekraft). Hilfeleistungen von Angehörigen, Selbsthilfe und Gefälligkeiten
(,,Nachbarschaftshilfe") gelten nicht als Schwarzarbeit, wenn sie gegen ein nur geringes Entgelt und ohne die Absicht einer nachhaltigen Gewinnerzielung vorgenommen
werden. Organisierte Schwarzarbeit ist oft verbunden mit Formen illegaler Beschäftigung (z. B. von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung), illegaler
Arbeitnehmerüberlassung, irregulären Arbeitsbedingungen u. a.
Der Anreiz für einen Auftraggeber, Tätigkeiten in Schwarzarbeit verrichten zu lassen, ist in der Regel ein finanzieller: Der Anbieter von Schwarzarbeit zahlt keine Steuern
und Abgaben, kann Tariflöhne und gesetzliche Regelungen umgehen und somit die gleiche Arbeit meist deutlich günstiger anbieten. Schwarzarbeiter streben oft ein
finanzielles Zubrot zu ihrem Beruf (oder zu Sozialleistungen) an; für viele bietet die Schwarzarbeit aber mangels Arbeitsplatz, Arbeitserlaubnis oder (formaler) beruflicher
Qualifikation überhaupt die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen. ,,Selbständig" Schwarzarbeitende können unter Umständen sogar einen deutlich höheren Nettolohn
erzielen als mit regulärer Arbeit.
In Deutschland wird der jährliche Umfang der Schwarzarbeit auf etwa 370 Milliarden Euro geschätzt, das sind circa 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Damit hat sich
der Anteil der Schwarzarbeit seit Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts fast verdreifacht, was allerdings zum Teil auf eine veränderte Gesetzeslage zurückzuführen
ist, die den Begriff der Schwarzarbeit weiter fasst. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland eine mittlere Position ein; in Österreich und der Schweiz liegt der Anteil
der Schwarzarbeit (wie auch in den USA) bei unter 10 Prozent, in zahlreichen anderen europäischen Ländern (z. B. in Griechenland, Italien, Spanien und Portugal) deutlich
über 20 Prozent.

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AUSWIRKUNGEN

Die Folgen der Schwarzarbeit werden überwiegend als negativ beurteilt. Dem Fiskus und der Sozialversicherung verursacht sie jährliche Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.
Zudem vermindert sie die Chancen qualifizierter Arbeitskräfte, legal ihrem Beruf nachzugehen; in besonders stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen bedeutet sie
sogar eine ernsthafte Existenzbedrohung für Unternehmen, die keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Auch den Schwarzarbeitern selbst entstehen Nachteile: Sie erwerben
keine Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld; wer zeitgleich Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) bezieht, dem droht neben einer Bestrafung auch die
Verpflichtung, diese Leistungen zurückzuzahlen. Oft sind Schwarzarbeiter unter irregulär schlechten Bedingungen und zu Arbeitsentgelten unterhalb des gesetzlichen
Mindestlohns tätig. Auftraggeber gehen das Risiko ein, mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren belegt zu werden sowie für Steuern, Sozialbeiträge und die Schäden
Dritter aufkommen zu müssen; sie selbst haben in der Regel keine Schadensersatzansprüche. Schwer zu beziffern ist der Schaden, der der Gesellschaft insgesamt entsteht,
wenn durch die Allgegenwart von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und gegebenenfalls der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zur Schwarzarbeit bei immer mehr
Menschen die Bereitschaft sinkt, sich an die Gesetze zu halten und durch das Zahlen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zum Funktionieren des Gemeinwesens
beizutragen.
Daneben werden auch einige positive Auswirkungen der Schwarzarbeit genannt. So biete sie dem Einzelnen gewisse Freiheiten in einer vom Staat übermäßig regulierten
Arbeitswelt (große bürokratische Hürden bei Gewerbeanmeldung, hohe Qualifikationsanforderungen wie z. B. der Meisterbrief, Regelung von Arbeitszeit und Entlohnung,
hohe Lohnnebenkosten u. a.). Ferner erhöhe sie den Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen. Und schließlich führe auch Schwarzarbeit zu Einnahmen für Unternehmen und
Staat, weil z. B. ,,schwarz" ausgeführte handwerkliche Arbeiten oder Kinderbetreuung den Bau eines Eigenheims bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft erst
ermöglichten und weil zudem das in Schwarzarbeit verdiente Geld zum Großteil in Konsum investiert werde. Deshalb wird zum Teil von einem härteren Vorgehen gegen
Schwarzarbeit abgeraten und stattdessen die Reduzierung bürokratischer Regeln und der Arbeitskosten gefordert.

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BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT

Zum 1. August 2004 trat in Deutschland das ,,Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" in Kraft;
es löste das ,,Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" von 1982 ab. Nach dem neuen Gesetz gilt organisierte Schwarzarbeit als Straftat und kann mit einer Geldbuße von
bis zu 300 000 Euro (für den Anbieter wie für den Auftraggeber) geahndet werden; das öffentliche Anbieten von Schwarzarbeit (z. B. in Werbeinseraten) kann mit bis zu
25 000 Euro Geldbuße belegt werden. Für besondere Fälle sieht das Gesetz zusätzlich Freiheitsstrafen vor.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit wird auf verschärfte Kontrollen gesetzt, in die auch Mitarbeiter der Zollverwaltung eingebunden werden. Die Kontrollrechte aus
verschiedenen Gesetzen (u. a. auch dem Sozialgesetzbuch) wurden organisatorisch zusammengeführt. Für Leistungen, die in Verbindung mit einem Grundstück stehen,
wurde nun auch für private Auftraggeber eine zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht eingeführt.
Schwarzarbeit in Privathaushalten bleibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit. Sie soll vor allem durch eine verstärkte Förderung von Minijobs eingedämmt werden.

Bearbeitet von:
Lars Günther
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