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Monopol.

Publié le 06/12/2021

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Monopol.
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EINLEITUNG

Monopol, Marktform, bei der ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen exklusiv eine Ware herstellt und vertreibt oder eine Dienstleistung erbringt. Durch die Monopolstellung
kann der Monopolist den Preis der Ware bestimmen, insbesondere wenn sie nicht durch eine andere Ware substituierbar ist. Diese Marktsituation kann in der Regel nur
durch politische Intervention aufrecht erhalten werden, da ansonsten Wettbewerber auf den Markt drängen würden.
Es werden folgende Arten von Monopolen unterschieden: (1) natürliche Monopole aufgrund der Kontrolle aller wichtigen Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts nötig
sind, (2) Monopole aufgrund der alleinigen technischen Kenntnisse, die für ein Produktionsverfahren nötig sind, (3) rechtlich gesicherte Monopole, z. B. aufgrund eines
Patents, (4) ein Staatsmonopol, bei dem der Staat sich das Recht auf die Herstellung und den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung vorbehält. So haben in Deutschland
die Stadtwerke ein Monopol auf die Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Bis vor wenigen Jahren war die Deutsche Bundespost ein staatliches Unternehmen, das als
Staatsmonopol organisiert war.
Die verbreitetste Form des Monopols ist das Kartell. Das wichtigste Kartell weltweit bildet die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (Organization of the Petroleum
Exporting Countries, OPEC). Ein Kartell ist eine Organisation, die von Produzenten gebildet wird. Sein Zweck ist die Zuweisung von Marktanteilen, Kontrolle der Produktion
und Regulierung der Preise.
In Deutschland besteht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 grundsätzlich ein Verbot der Kartellbildung. Generelle Ausnahmen erlaubt das
Gesetz insbesondere bei der Verkehrswirtschaft, landwirtschaftlichen Erzeugervereinigungen, der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie bei der Energie- und
Wasserversorgung (Kartellrecht, Bundeskartellamt). Monopolisierungen werden also politisch zugelassen bzw. gefördert, wenn dies opportun erscheint. Gegenwärtig wird
diskutiert, inwiefern im Bereich des digitalen Fernsehens (Pay-TV) ein Monopol entsteht, nachdem der Bertelsmann-Konzern und der Medienunternehmer Leo Kirch hierfür
eine Allianz vereinbart sowie ein gemeinsames Unternehmen beschlossen haben.
Jede Verbindung von Firmen, durch die der Wettbewerb eingeschränkt wird, kann vertikal, horizontal oder gemischt erfolgen. Bei einer vertikalen Verbindung werden
Firmen, die an bestimmten Stadien eines Produktionsablaufes beteiligt sind, in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Einige Ölgesellschaften sind Besitzer von
z. B. Ölfeldern, Raffinerien, Transportsystemen und Verkaufsstellen. Bei einer horizontalen Verbindung werden Firmen desselben Industriebereichs und derselben
Produktionsebene zusammengefasst. Bei gemischten Unternehmenszusammenschlüssen werden Firmen aus verschiedenen nicht zusammenhängenden Industrien in einer
einzigen Organisation zusammengefasst. Unternehmenszusammenschlüsse werden von den Kartellbehörden der einzelner Länder und innerhalb der Europäischen Union
durch die Europäische Kommission einer genauen kartellrechtlichen Überprüfung unterzogen. Andererseits werden solche Konzentrationstendenzen (z. B. in der
bundesdeutschen Stahlindustrie) staatlich forciert, wenn man der Ansicht ist, dass in einem bestimmten Wirtschaftsbereich ein europa- oder gar weltweit konkurrenzfähiges
Unternehmen entstehen solle. Dabei geht der Staat davon aus, dass die Stahlindustrie eine nationale Grundstoffindustrie ist, die er nicht dem freien Spiel des Wettbewerbs
überlassen könne. Es ist demnach in jedem Einzelfall zu prüfen, welches staatliche Interesse hinter der Förderung oder Hemmung von Konzentrationstendenzen steckt.

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GESCHICHTLICHER HINTERGRUND

Bereits im Europa des Absolutismus vergaben Monarchen monopolartige Privilegien auf den Handel oder die Herstellung einzelner Güter, um darüber ihre Armeen, ihren
Hofstaat und ihren aufwendigen Lebensstil finanzieren zu lassen. Günstlinge des Hofes erhielten Monopolrechte für die Herstellung und den Verkauf von Grundgütern wie
Salz und Tabak. Solche Urkunden sahen immer vor, dass der Herrscher einen beträchtlichen Teil des Gewinns erhielt. Die meisten europäischen Nationen gewährten auch
privaten, bürgerlichen Handelsgesellschaften Monopolrechte, so z. B. Großbritannien der Ostindischen Kompanie. In England erließ das Parlament bereits 1624 ein
Monopolgesetz, das die Rechte des Monarchen zur Einrichtung privater Monopole im Binnenhandel stark beschnitt. Dieses Gesetz galt aber nicht für Monopolrechte, die
Forschungs- und kolonialen Siedlungsgesellschaften gewährt wurden.
Zwei Entwicklungen, die ihren Ursprung in England hatten, führten im frühen 19. Jahrhundert zu einer Wirtschaftsordnung, die auf dem Wettbewerb basierte. Im Common
Law wurden Vereinbarungen untersagt, die zu einer Monopolstellung führten konnten und dadurch nicht mit dem Freihandel vereinbar waren. Die zweite Entwicklung war
die allgemeine Ausweitung der Produktion im Rahmen der industriellen Revolution.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts brachte der Übergang zum System der freien Marktwirtschaft tief greifende Veränderungen mit sich. In Europa und den Vereinigten
Staaten entstanden riesige Wirtschaftsunternehmen, die innerhalb kurzer Zeit die Märkte beherrschten. Unternehmer wie John D. Rockefeller bauten regelrechte
Wirtschaftsimperien auf und verdrängten die meisten Konkurrenten vom Markt. Das Ergebnis dieser historischen Entwicklung war jedoch nicht die Entstehung von
Monopolen, sondern eher die Entstehung eines Oligopols, bei dem die Produktion von wenigen Firmen beherrscht wird.
Im 20. Jahrhundert haben die meisten Regierungen versucht, durch Wettbewerbsgesetze die Entstehung privater Monopole in Hauptindustriebereichen zu verhindern.

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MONOPOLTHEORIE

Ein Monopolunternehmen muss wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auf zwei Grundbedingungen Rücksicht nehmen: (1) auf die Nachfragebedingungen für das
Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung, die es herstellt und (2) auf die Kosten zur Herstellung des Produkts. Jedes Wirtschaftsunternehmen muss seine Produktion auf den
Punkt abstimmen, an dem der Gewinn - also die Differenz zwischen den Einnahmen, die es aus den Verkäufen erhält, und den Kosten, die bei der Herstellung der
verkauften Mengen entstanden sind - maximiert werden kann. Der Produktionsumfang, bei dem das Unternehmen den größten Gewinn erzielt, ist nicht unbedingt der, bei
dem es den höchstmöglichen Preis für sein Produkt erhält. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Monopolgesellschaft und einem wettbewerbsorientierten Unternehmen
liegt darin, dass das Monopol stärkeren Einfluss auf die Preise nehmen kann.
In der Praxis drängt die Marktwirtschaft zur Einschränkung bzw. Aufhebung des Wettbewerbs, da kein Unternehmen am Wettbewerb als solchem interessiert ist, sondern
vielmehr an der eigenen Durchsetzung im Wettbewerb. Das schließt die Ausweitung von Marktanteilen, die Verdrängung von Konkurrenten, Firmenübernahmen, Fusionen
etc. ein. Das Erringen einer marktbeherrschenden oder gar Monopolstellung ist für ein Unternehmen durchaus erstrebenswert.
Siehe auch Konzern; multinationaler Konzern; Staatsmonopolkapitalismus
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