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Banken.

Publié le 06/12/2021

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Banken.
1

EINLEITUNG

Banken, Unternehmen, die geld- und kreditbezogene Dienstleistungen anbieten.
Die wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe der Banken besteht darin, Gelder von Sparern anzunehmen und Kredite an Unternehmen und Haushalte zur Finanzierung von
Investitions- bzw. Konsumgütern zu vergeben. Banken arbeiten weitgehend mit fremdem Geld; für ihre Ertragslage entscheidend ist die Zinsspanne, d. h. die Differenz
zwischen den erzielten Sollzinsen und den gezahlten Habenzinsen. Banken verwalten große Teile des Volksvermögens. Zum Schutz der Bankkunden und zur Verhinderung
volkswirtschaftlicher Schäden unterliegen sie der staatlichen Bankenaufsicht. Nach deutschem Recht müssen Kreditinstitute zum Betreiben von Bankgeschäften eine
Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) besitzen.
Die wichtigsten Bankgeschäfte sind das Einlagengeschäft (Annahme fremder Gelder als Sicht-, Termin- und Spareinlagen), das Kreditgeschäft (Darlehen und Akzeptkredite),
das Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren auf Wertpapierkonten), das Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen
Gewährleistungen) und das Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs).

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SPEZIAL- UND UNIVERSALBANKEN

Allgemein kann man Banken in Spezial- und Universalbanken untergliedern. Spezialbanken lassen sich nach dem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in vier Typen einteilen:
1. Notenbanken haben das Recht, Banknoten auszugeben wie in Deutschland die Deutsche Bundesbank, die seit 1999 in das Europäische System der Zentralbanken
eingebunden ist (siehe Europäische Zentralbank);
2. Depositenbanken nehmen Sicht- und Termineinlagen an und verzinsen sie;
3. Effektenbanken finanzieren Unternehmungen, geben Anleihen aus und befassen sich mit Gründungen und dem Effektenverkehr (siehe Wertpapierbörse);
4. Hypotheken- und Pfandbriefbanken räumen langfristige Kredite ein und beschaffen sich das dafür notwendige Geld durch die Ausgabe von Pfandbriefen; als Sicherheit
dienen ihnen Hypotheken.
Zu den Universalbanken zählen Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Universalbanken können alle Arten von Bankgeschäften durchführen, mit Ausnahme
der Ausgabe von Banknoten sowie des Pfandbrief- und Hypothekengeschäfts.

3

DEUTSCHES BANKSYSTEM

Das deutsche Bankensystem gliedert sich in den Zentralbanksektor (Deutsche Bundesbank und Landeszentralbanken) und die Geschäftsbanken. Geschäftsbanken sind:
1. Kreditbanken, 2. Kreditinstitute des Sparkassenwesens, 3. Kreditinstitute des Genossenschaftswesens, 4. Realkreditinstitute, 5. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und
6. Bausparkassen.

3.1

Kreditbanken

Kreditbanken werden nach einer Klassifikation der Deutschen Bundesbank in Großbanken, Regionalbanken, ausländische Banken und kleinere Privatbanken untergliedert.
Großbanken, wie die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank, die Dresdner Bank und die Commerzbank, verfügen über Filialnetze, die das gesamte Bundesgebiet umspannen.
Sie sind führend im Kreditgeschäft mit der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere mit Großunternehmen) sowie im Emissions- und Auslandsgeschäft. Regionalbanken
agieren dagegen vorwiegend regional, und ihre Filialnetze sind in der Regel auf ihre Region begrenzt. Ausländische Banken bzw. deren Zweigstellen in Deutschland wickeln
vor allem Export- und Importgeschäfte ab und betreuen die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Kleinere Privatbanken werden häufig als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH), als Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Kommanditgesellschaft (KG) geführt (siehe Gesellschaftsformen).

3.2

Sparkassen

Zu den Kreditinstituten des Sparkassenwesens gehören die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und einige wenige freie Sparkassen. Sparkassen sind gemeinnützige
Kreditinstitute mit gesetzlich festgelegten Aufgaben: Sie sollen 1. den Sparsinn und die Vermögensbildung der Bevölkerung fördern, 2. nach dem Regionalprinzip die
Bevölkerung des Geschäftsgebiets mit Krediten versorgen, und zwar vor allem den Mittelstand und die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise, und 3. ihre Träger
mit Krediten ausstatten. Die Träger der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind vor allem Gemeinden, Städte und Kreise (daher Stadt- oder Kreissparkasse). Die öffentlichrechtlichen Sparkassen verwalten mehr als die Hälfte aller Spareinlagen. Die Landesbanken (Girozentralen) sind die Zentralinstitute der Sparkassen eines Bundeslandes. Sie
verwalten deren Liquiditätsguthaben und wickeln Dienstleistungsgeschäfte für sie ab, z. B. den Auslandszahlungsverkehr. Die Landesbanken sind außerdem Hausbanken
einzelner Bundesländer. Die DekaBank steht an der Spitze der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken.
Für die Verbindlichkeiten der Sparkassen hafteten bislang die öffentlichen Träger. Nach einer Beschwerde deutscher Privatbanken bei der EU-Kommission einigte sich diese
mit der Bundesregierung 2001 auf eine Abschaffung dieser Gewährträgerhaftung. Nach einer Übergangsfrist haften die Sparkassen ab 2005 nur noch mit ihrem eigenen
Vermögen (für Altverträge gilt die Gewährträgerhaftung bis Ende 2015). Die finanziellen Beziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und ihren Trägern
sollen privatwirtschaftlichen Beziehungen angeglichen werden. Nach dieser Entscheidung sehen sich viele, besonders kleinere Sparkassen vor der Notwendigkeit zu
fusionieren.

3.3

Kreditinstitute des Genossenschaftswesens

Kreditinstitute des Genossenschaftswesens gehen auf die Idee der ,,Hilfe zur Selbsthilfe" für in Not geratene Handwerker, Gewerbetreibende und Landwirte zurück. In
ländlichen Gegenden firmieren diese Institute häufig als Raiffeisenbanken (nach ihrem Begründer Friedrich-Wilhelm Raiffeisen), in Städten meistens als Volksbanken
(Letztere gehen auf den Juristen und Politiker Hermann Schulze-Delitzsch zurück). Die Kreditinstitute des Genossenschaftswesens (Kreditgenossenschaften) arbeiten als
Universalbanken. Auf Länderebene gibt es genossenschaftliche Zentralbanken, an deren Spitze die Deutsche Genossenschaftsbank AG (DZ-Bank) und die Westdeutsche
Genossenschafts-Zentralbank eG (WGZ-Bank) stehen.

3.4

Andere Kreditinstitute

Realkreditinstitute vergeben gegen besondere Sicherheiten langfristige Kredite an Privatpersonen oder Kommunen. Die Mittel beschaffen sie sich aus Pfandbriefen und
Kommunalobligationen. Realkreditinstitute sind Spezialbanken und werden als privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Unternehmensformen betrieben.
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben erfüllen selbst gewählte Aufgaben oder Aufgaben, die ihnen der Staat zugewiesen hat (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die
Lastenausgleichsbank). Sie gehören zu den Spezialbanken.
Bausparkassen nehmen Bauspareinlagen an und gewähren Bauspardarlehen für Bau, Erwerb, Verbesserung oder Entschuldung von Wohngebäuden und

Eigentumswohnungen. Bausparkassen werden entweder in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Unternehmensform geführt. Öffentliche Bausparkassen sind
manchmal Abteilungen von Landesbanken (Landesbausparkassen) oder von Sparkassen.

4

INTERNATIONALE GELDINSTITUTE

Internationale Geldinstitute haben Aufgaben von übernationaler Bedeutung, z. B. die Zusammenarbeit der einzelnen Notenbanken zu fördern, den internationalen Zahlungsund Verrechnungsverkehr zu erleichtern, die Währungsstabilität zu sichern und die Investitionstätigkeit zu fördern, besonders in kriegszerstörten Gebieten oder in
Entwicklungsländern. Zu den wichtigsten internationalen Geldinstituten gehören: Internationaler Währungsfonds (IWF), Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ),
Europäische Investitionsbank (EIB), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank).
Siehe auch Bankwesen
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