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Solon Solon (um 640 bis ca.

Publié le 15/06/2013

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Solon Solon (um 640 bis ca. 560 v. Chr.), athenischer Staatsmann und Gesetzgeber aus dem athenischen Königsgeschlecht der Medontiden. Sowohl vor als auch nach seiner gesetzgeberisch-politischen Tätigkeit unternahm Solon ausgedehnte Handelsreisen im westlichen Mittelmeerraum, die ihn u. a. bis nach Zypern und an den Nil und angeblich auch zu König Krösus führten. In einer Zeit wachsender innerer Unruhen, die aus der sich zuspitzenden wirtschaftlichen und sozialen Krise resultierten, wurde Solon 594 v. Chr. zum Archon gewählt und zum Schiedsmann mit außerordentlichen Vollmachten bestimmt. Seine Aufgabe war es, in dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Konflikt zwischen dem Adel und der stetig anwachsenden Masse der in Schuldknechtschaft geratenen Bauern und der Armen zu schlichten. Zu diesem Zweck führte er ein Reihe grundlegender Reformen durch: Er ordnete die Aufhebung aller bestehender Hypotheken- und Geldschulden an und verbot die Schuldknechtschaft, so dass kein Zahlungsunfähiger mehr von seinem Gläubiger als Höriger an Grund und Boden gebunden oder als Sklave verkauft werden konnte; rückwirkend wurden alle in Hörigkeit geratenen oder als Sklaven verkauften Bürger wieder in ihre Bürgerrechte eingesetzt. Der Forderungen nach einer Neuverteilung des Grundbesitzes kam Solon dagegen nur insoweit nach, als er wohl eine Höchstgrenze für Grundbesitz festlegte. Des Weiteren führte Solon eine Reform des Münz-, Maß- und Gewichtssystems durch. Die Münzreform trug vermutlich auch zur Verringerung der Schuldenlasten bei; vor allem aber machte sie die athenische Wirtschaft konkurrenzfähiger und bewirkte dadurch - neben anderen Gesetzen zur Wirtschaftsordnung - einen beträchtlichen Wirtschaftsaufschwung. Durch die Maß- und Gewichtsreform erfuhr die Einteilung der Bürgerschaft in Vermögensklassen eine neue Gewichtung. Kernstück der Verfassungsreform des Solon war die Neueinteilung der Bürgerschaft in vier Klassen auf der Basis des jährlichen Ernteertrages und die Zuordnung bestimmter politischer Rechte zu den einzelnen Klassen: Die oberste Klasse waren die Pentakosiomedimnoi, d. h. diejenigen mit einem Jahresertrag von 500 Medimnen (Maß) Getreide, Wein oder Öl; sie allein konnten Archonten oder Schatzmeister werden. Die zweite Klasse, die Hippeis (Ritter) mit einem Jahresertrag von mindestens 300 Maß, und die dritte Klasse, die Zeugiten mit mindestens 200 Maß Jahresertrag, hatten Zugang zu allen übrigen Ämtern. Die vierte Klasse waren die Theten, die grundbesitzlosen Freien; sie waren nur zu dem von Solon eingerichtete Volksgericht (Heliaia) sowie zur Volksversammlung (Ekklesia) zugelassen, hatten aber Wahl- und Stimmrecht - ein bedeutender Schritt in Richtung Demokratie. Durch diese timokratische Ordnung war nun der Besitz Grundlage und Voraussetzung für politische Rechte, nicht mehr die adelige Abkunft und Zugehörigkeit zu bestimmten herausgehobenen Geschlechtern. Mit den politischen Rechten hatte jede der vier Klassen auch militärische Pflichten zu übernehmen. Da alle Bürger ihre Ausrüstung selbst zu stellen hatten, wurden nur die drei obersten, die besitzenden Klassen, zum bewaffneten Kriegsdienst herangezogen, wobei die beiden ersten Klassen als Berittene und die dritte als Hopliten das attische Heer bildeten, während die Theten als Ruderer auf den Kriegsschiffen zum Dienst herangezogen werden konnten. Als Gegengewicht zum Areopag richtete Solon den Rat der Vierhundert (siehe Bule) aus je hundert erlosten Ratsherren der vier Phylen ein; dieser Rat übernahm schließlich die politischen und administrativen Funktionen des Areopags. Ebenso wie die timokratische Verfassung sollte auch die Neuordnung des Familien- und des Erbrechts zur Eindämmung der Macht der alten Geschlechter beitragen. So verbot Solon u. a. die Ehe zwischen Geschwistern und gestaltete das Erbrecht zuungunsten der Familienmitglieder und des Großgrundbesitzes um. Die solonischen Gesetze waren auf hölzernen Tafeln aufgezeichnet; wesentliche Teile standen auch auf Steinsäulen in der Königshalle. Sie wirkten auf verschiedene andere Gesetzeswerke der Antike, so z. B. auf das römische Zwölftafelgesetz. Überliefert sind sie nur unvollständig, und teilweise ist auch die Urheberschaft Solons umstritten. Trotz aller Bemühungen um Vermittlung und Ausgleich stießen Solons Reformen auf Unzufriedenheit, auf der Seite der Aristokraten wegen ihrer zu großen Zugeständnisse, beim gemeinen Volk, weil sie nicht weit genug gingen. Der Widerstand gegen Solons Reformwerk soll so groß gewesen sein, dass Solon, als er seine Gesetzgebung abgeschlossen hatte, den Rat schwören ließ, zehn Jahre lang nichts an seinen Gesetzen zu ändern. Die Unzufriedenheit mit dem Gesetzeswerk und die Kluft zwischen Arm und Reich blieben jedoch bestehen und begünstigten die Errichtung der Tyrannis durch Peisistratos, deren Anfänge Solon noch miterlebte und die er vergeblich zu verhindern versucht hatte. Solon galt bereits in der Antike als der Begründer der athenischen Demokratie und wurde dem Kreis der Sieben Weisen zugerechnet. Im Zentrum seines Reformwerkes stand der Gedanke des gesunden Maßes und der rechten Mitte, wobei er der Verantwortung der Bürger für den Staat einen bedeutenden Stellenwert zumaß. Seine politischen Ideen und Überzeugungen rechtfertigte und propagierte Solon auch mit großem Schwung in zahlreichen Elegien und Jamben, von denen allerdings insgesamt nur etwa 270 Verse erhalten sind. 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